Chronologie der Ökumenischen Augustinus-Jugendstiftung in Hangelar
2006 erste Schritte
Pfarrer Hans-Georg Falk trägt in Presbyterium und Gemeindeversammlung der Evangelischen Kirchengemeinde Hangelar, sowie auf dem Thing der CPD-Pfadfindersiedlung Philipp Melanchthon seine Idee einer Stiftung für christliche Jugendarbeit vor.
2008-2009 Suche nach einem Treuhänder
Aufgrund der zunächst geringen Kapitalausstattung (unter 50.000 EUR) musste ein Treuhänder gefunden werden, der bereit war, die Trägerschaft über eine unselbständige Stiftung zur Unterstützung der kirchlich geprägten Kinder- und Jugendarbeit zu übernehmen.
Nachdem das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hangelar die Übernahme einer Treuhänderschaft abgelehnt hatte, wurde die Idee eines gemeinnützigen Fördervereins entwickelt, der sich in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins die Ziele der Stiftung zu Eigen macht und diese als Treuhänder verwaltet. Außerdem wurde der ursprüngliche Gedanke einer gemeindenahen evangelischen Melanchthon-Jugendstiftung dahingehend erweitert, dass der Stiftungszweck ökumenisch geöffnet und namentlich dem Stadtpatron Augustinus gewidmet wurde.
Am 3.11.2009 fand die Gründungsversammlung des „Ökumenischen Fördervereins für christliche Jugendarbeit in Hangelar“ in der Weinstube des Restaurants „Die Glocke“ statt. Am 11.11.2010 konnte der Verein ins Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg eingetragen werden.
2010 Errichtung der „Ökumenischen Augustinus-Jugendstiftung in Hangelar“
Am 29.12.2010 haben Hans-Georg Falk und Jürgen Schmidt die „Ökumenische Augustinus-Jugendstiftung in Hangelar“ durch Unterzeichnung der Stifterurkunde errichtet. Mit dem „Ökumenischen Förderverein für christliche Jugendarbeit in Hangelar“ wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen.
2014 Bestätigung als selbständige Stiftung
Nach Überschreiten der Kapitaluntergrenze für eine selbständige Stiftung (50.000 EUR) hat sich der Stiftungsrat um eine Anerkennung als selbständige Stiftung bemüht.
Nach langwierigen Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln, der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, dem Förderverein als Treuhänder und dem Erzbistum Köln wurde am 8.12.2014 die Anerkennungsurkunde als „selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts“ seitens der Bezirksregierung ausgestellt und die Stiftung ins „Stiftungsverzeichnis NRW“ eingetragen.
2015 Ehrenamtspreis „Beispiel Ehrenamt 2015“
Bei der Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Sankt Augustin 2015 wurde unsere Stiftung zusammen mit anderen Ehrenamtsinitiativen ausgezeichnet.